Verhandlungsbeginn: Eine Tarifverhandlung beginnt, wenn entweder die Arbeitnehmerseite (meistens vertreten durch die Gewerkschaft) oder die Arbeitgeberseite (meistens vertreten durch die Arbeitgebervertretung) eine Verhandlung einleitet., Forderungsaufstellung: Beide Seiten legen ihre jeweiligen Forderungen und Vorstellungen für den neuen Tarifvertrag fest. Hierbei handelt es sich häufig um Löhne, Arbeitszeiten und andere Arbeitsbedingungen., Verhandlungssitzungen: Die Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber treffen sich zu mehreren Sitzungen, um ihre Forderungen zu verhandeln. Beide Seiten versuchen, Kompromisse zu finden, um den neuen Tarifvertrag auszugestalten., Schlichtung: Wenn keine Einigung erzielt werden kann, wird oft ein Schlichter eingeschaltet. Dieser neutrale Dritte versucht, eine Lösung zu finden, die beide Seiten akzeptieren können., Abschluss des Tarifvertrags: Wenn eine Einigung erzielt wird, wird der neue Tarifvertrag schriftlich festgehalten und von beiden Seiten unterzeichnet. Der neue Tarifvertrag tritt dann in Kraft und ist für einen festgelegten Zeitraum gültig..

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