1) Nennen Sie vier wichtige Punkte, die ein Ausbildungsvertrag enthalten soll: a) Beginn der Ausbildung b) Beginn der Arbeitszeit c) Dauer der Ausbildung d) Dauer der Probezeit e) Ende der Arbeitszeit f) Höhe der Vergütung 2) Nennen Sie vier Pflichten des Auszubildenden: a) Ausbildungspflicht b) Berufsschulpflicht c) Lernpflicht d) Freistellung für Berufsschulunterricht e) Sorgfaltspflicht f) Berichtsheftführung 3) Was versteht man unter dem Dualen System? a) berufliche Weiterbildung von Facharbeiter zu Meister b) Ausbildung überwiegend in Betrieb und berufsbegleitend in der Berufsschule c) gesamte Ausbildung in einem Ausbildungszentrum d) betriebliche Fortbildung mit zusätzlichen überbetrieblichen Veranstaltungen e) Ausbildung im Betrieb ohne Berufsschulpflicht 4) Wer überwacht die Berufsausbildung im Tischlerhandwerk? a) der Fachverband Holz und Kunststoff b) das Wirtschaftsministerium c) die Kreishandwerkskammer d) die Handwerkskammer e) die Tischler-Innung 5) Wie lang ist die gesetzliche Probezeit? a) 2 Wochen b) 4 Monate c) mindestens 1, höchstens 6 Monate d) mindestens 1, höchstens 4 Monate e) unbegrenzte Zeit nach der Einstellung 6) Wann kann eine Kündigung erfolgen? a) bei gegenseitigem Einverständnis b) nur nach erfolgreicher Gesellenprüfung c) während der Probezeit ohne Angaben von Gründen d) jederzeit ohne Angaben von Gründen e) nicht während der Ausbildung 7) Nennen Sie ein anderes Wort für berufliche Flexibilität? a) Heiterkeit b) Anpassungsfähigkeit c) Gleitzeit d) Beugung e) Mobilität

Ausbildungsvertrag (TT)

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