Verbrechen: Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer Geld in der Absicht nachmacht, dass es als echt in Verkehr gebracht wird., Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer den Diebstahl als Mitglied einer Bande begeht., Vergehen: Wer einen anderen zur Ableistung eines falschen Eides verleitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft., Wer falsches Geld als echt in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft., Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft., Wer eine fremde bewegliche Sache wegnimmt wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft., Wer eine Scheckkarte oder einer Kreditkarte missbraucht wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft., Wer rechtswidrig Daten löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.,

Leaderboard

Visual style

Options

Switch template

Continue editing: ?