1) Expressiv-wertende Sachtexte zeichnen sich aus durch... a) Antworten auf möglichst viele W-Fragen. b) persönliche und wertende Aussagen. 2) Ein Gesetzestext ist ein... a) expressiv-wertender Sachtext. b) ein informierend-darstellender Sachtext. c) ein instruierend-regulierender Sachtext. d) ein appellativ-auslösender Sachtext. 3) Informierend-darstellende Sachtexte zeichnen sich aus durch... a) die Bezugnahme auf ein strittiges Ereignis. b) die Bezugnahme auf ein meist aktuelles Ereignis. 4) Expressiv-wertende Sachtexte zeichnen sich aus durch... a) die Darstellung der persönlichen, objektiven Meinung des Autors zu einem aktuellen Ereignis.. b) die Darstellung der subjektiven Meinung des Autors zu einem Ereignis. 5) Zu expressiv-wertenden Sachtexten gehören... a) die Rezension, die Rede und der Kommentar. b) die Glosse, der Kommentar und der Bericht. c) die Rede, die Glosse und der Kommentar. d) der Kommentar, die Glosse und die Rezension. 6) Expressiv-wertende Sachtexte zeichnen sich aus durch... a) persönliche und anleitende Aussagen. b) sprachlich-stilistische Mittel, die zum Nachmachen auffordern. c) eine sachliche und objektive Berichterstattung. d) sprachlich-stilistische Mittel, die zum Lachen anregen. 7) Expressiv-wertenden Sachtexten verfolgen die Aussagenabsicht... a) zu werten, kommentieren, zu beeinflussen, zu unterhalten, etc. b) zu informieren und zu unterhalten. c) sachlich zu informieren. 8) Die Sprache in expressiv-wertenden Sachtexten ist... a) neutral, präzise, bildhaft und appellativ. b) ironisch, sarkastisch, übertreibend, wertend und sachlich. c) sachlich, neutral und präzise. d) ironisch, sarkastisch, übertreibend, wertend, bildhaft und teils appellativ. 9) Expressiv-wertende Sachtexte zeichnen sich aus durch... a) eine bewusst subjektive Stellungnahme. b) umfangreiches zusätzliches Bild- und Datenmaterial.

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